Kinderpornografie
Kinderpornografie & Jugendpornografie
Die Anzahl der Straftaten nimmt zu
Bei der Identifizierung und Sicherstellung von Beweismitteln
Bei der Identifizierung von Tätern auf Grundlage IT-forensischer Analysen
Durch die Erstellung von IT-Forensik Gutachten
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
Auswertungen im kinderpronografischen Zusammenhang, die wesentlich zur Aufklärung der Sachverhalte beigetragen haben
Nachweis von strafbaren Handlungen in zirka % aller Fälle
Hilfe bei der mitunter deutlichen Verringerung der Auswertungszeiten bzw. Verfahrensdauern in ganz Deutschland
Anzahl und Art der kinderpornografischen Schriften
Art der vorgenommenen Handlungen
Häufigkeit und Dauer von Missbrauchshandlungen
Häufigkeit und Dauer von strafbaren Handlungen wie Herstellung, Zugänglichmachung, Weitergabe und Bezug von kinderpornografischen Schriften oder dafür vorbereitende Handlungen
Am Tausch kinderpornografischer Schriften beteiligte Dritte
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
Auswertungen im kinderpronografischen Zusammenhang, die wesentlich zur Aufklärung der Sachverhalte beigetragen haben
Nachweis von strafbaren Handlungen in zirka % aller Fälle
Hilfe bei der mitunter deutlichen Verringerung der Auswertungszeiten bzw. Verfahrensdauern in ganz Deutschland
Unsere Leistungen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte
Wir unterstützen die Justiz und Ermittlungsbehörden – von der Suche nach kinderpornografischen Schriften über die Auswertung von Daten und Nutzungsspuren bis hin zur Erstellung von gerichtsfesten IT-Gutachten.
1. Auffinden und Erkennen von digitalen Beweisen
Wir suchen nach kinderpornografischen oder in diesem Zusammenhang anderweitig auffälligen Schriften und Inhalten und erfassen Rechnernutzungsspuren – insbesondere in relevanten Anwendungen wie zum Beispiel:
- Webbrowser (Chrome, Safari, Firefox etc.)
- E-Mails und deren Clients
- (Video)-Chat- und Messenger-Programme
- Peer-to-Peer- und Friend-to-Friend-Tauschbörsen
- Soziale Netzwerke
- Cloud-Speicherdienste
- Nachrichtenboards und Foren im Internet
- Vorschaubilddatenbanken von Bildbearbeitungsprogrammen und Betriebssystemen
2. Sicherung und Auswertung digitaler Beweise
Wir nutzen ausschließlich gerichtsfeste Forensiktools und selbstentwickelte Prozesse. Damit gewährleisten unsere erfahrenen Experten eine umfassende Auswertung der gefundenen Bilder, Videos und Nutzungsspuren.
Die Ergebnisse unserer Auswertungen
Kategorisierung
Alle relevanten Bilder, Videos und Nutzungsspuren werten wir aus. Dabei identifizieren und kategorisieren wir kinderpornografische Schriften und Inhalte, zum Beispiel nach Alter und Art.
Detaillierte Auflistung
Alle Informationen zu festgestellten kinderpornografischen Schriften sowie zu strafbaren Handlungen listen wir auf, zum Beispiel Zugänglichmachungs-, Verbreitungs-, Weitergabe-, Bezugs- oder Vorbereitungshandlungen.
Missbrauchserkennung
Wir identifizieren Tatmehrheiten und helfen bei der Identifizierung von Tätern und Opfern.
So ermöglichen wir weitere Folgeermittlungen der Behörden.
Altersbestimmung
Es gibt eine klare Abgrenzung von kinderpornografische Schriften zur Jugendpornografie. Um diese identifizieren zu können, müssen die Alterseinstufungen der beteiligten Personen so präzise wie möglich getroffen werden. Dafür ziehen wir die sogenannten Tanner-Stadien zur Orientierung heran.
Kenntnisnachweise
Häufig ist es möglich, die Kenntnis des Computernutzers von festgestellten kinderpornografischen Schriften oder von Vorgängen auf dem Rechner nachzuweisen.
Analyseergebnisse
Unsere Analysen ermöglichen den Gerichtsparteien eine eigene Einschätzung. Sie entscheiden, wie bewusst und gezielt ein Umgang mit kinderpornografischen Schriften stattgefunden hat.
3. Erstellung gerichtsfester Gutachten
In unseren Auswertungen fassen wir die Ergebnisse in einem Gutachten zusammen. Dabei beschreiben wir gerichtsfest und hilfreich den Befund, unsere Einschätzung und unser Vorgehen .
Unsere Kinderpornografie-Gutachten befassen sich dabei nicht nur mit dem Auffinden deliktischer Schriften und Inhalte, sondern beschreiben auch die hiermit im Zusammenhang stehenden Nutzungsspuren, um im idealen Falle Antworten auf die nachfolgenden Fragen zu ermöglichen:
- Wann und wie sind die Schriften auf den Rechner gelangt?
- Wann sind gegebenenfalls Schriften an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht worden?
- Hatte der Nutzer Kenntnis von den Schriften?
- Hat der Nutzer gezielt nach kinderpornografischen Schriften gesucht?
- Wer sind die möglichen Mittäter, von denen Schriften bezogen wurden bzw. an die Schriften weitergegeben wurden?
- Welches Opfer hat der Nutzer möglicherweise selbst missbraucht (wann und wie oft) und dabei den Missbrauch in Bildern oder Videos festgehalten?
.
Die Gütekriterien unserer Gutachten
im Bereich Kinderpornografie
- Wir gliedern den Befund nach geltenden Gesetzen und berücksichtigen aktuelle Urteile
- Wir weisen Tatmehrheiten aus, ohne dabei den Sachverhalt juristisch zu bewerten
- Wir nehmen häufige Einlassungen vorweg
- Wir gehen mit Wahrscheinlichkeiten hilfreich um
- Wir drucken kinder- und jugendpornografische Schriften getrennt vom Gutachten in separaten Anhängen ab
Warum ist die Erkennung von Kindesmissbrauch so wichtig?
Sexueller Missbrauch ist ein Angriff auf die ganze Person des jungen Menschen, auf sein Grundvertrauen und seine psychische und körperliche Unverletzlichkeit (Integrität).
Studien zeigen eine große Überschneidung zwischen Missbrauchstätern und Konsumenten von Kinderpornografie. So geben ca. 25% der Konsumenten von Missbrauchsabbildungen an, selbst schon einmal ein Kind missbraucht zu haben*.
*Mikado Studie, Module Mik1, Mik4, A1, DO1, DO2, 2015
Ist Pädophilie dasselbe wie Pädokriminalität?
Pädophilie und Pädokriminalität ist nicht dasselbe! Nicht jeder Pädophile wird zum Täter und nicht jeder Mensch, der Kinder missbraucht, ist pädophil.
Pädophilie ist wie andere Paraphilien eine schicksalhafte Ausprägung der Sexualpräferenz, die keinerlei Rückschlüsse auf das tatsächliche Sexualverhalten eines Betroffenen zulässt.
Pädokriminalität dagegen bezeichnet das kriminelle Verhalten im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie.
Pädosexualismus bezeichnet eine Ideologie, die von der Möglichkeit einvernehmlicher Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen ausgeht und für die Legalisierung solcher Kontakte eintritt.
Wie lässt sich belegen, dass ein Computernutzer Kenntnis von gefundenen kinderpornografischen Schriften hat?
Hier geht es um Wahrscheinlichkeit und Plausibilität. In unseren Gutachten weisen wir dafür unter anderem aus, wenn kinderpornografische Schriften:
- in sehr großer Anzahl vorliegen oder einen hohen Prozentsatz innerhalb anderer Bild- und Videodateien einnehmen,
- nachweislich dem Nutzer am Bildschirm angezeigt wurden,
- auf mehreren Datenträgern in unterschiedlichsten Ablageorten bzw. in mehreren Backups liegen,
- über einen längeren Zeitraum (evtl. über mehrere Rechnergenerationen) erstellt und kopiert wurden,
- aus einschlägigen Quellen oder über mehrere unterschiedliche Rechner, Kanäle und Programme bezogen wurden oder in Chats bzw. E-Mails angefordert bzw. kommentiert wurden,
- regelmäßig, immer zu bestimmten Zeiten, sofort nach dem Anmelden oder parallel zu anderen dem Nutzer zuzuordnenden Aktionen bezogen, weitergegeben oder zugänglich gemacht wurden,
- leicht zugänglich sind, in eindeutig benannte Ordner sortiert oder in Ordnern mit Privatfotos oder eigenen Dokumenten abgelegt wurden,
- gezielt gesucht, bearbeitet, zusammengefasst, in andere Dokumente eingebunden, verschleiert oder verschlüsselt wurden,
- auf CD / DVD gebrannt bzw. auf externe Datenträger kopiert wurden.
Kompetenz im Bereich IT-forensischer Auswertungen
Wir führen kriminalistische Untersuchungen von IT-Systemen durch, um digitalen Missbrauch zu dokumentieren und Beweise zu sichern.
Wir halten alle Qualitätsstandards in diesem Bereich ein.
Wir greifen ausschließlich auf gerichtsfeste Forensiktools zurück.
Unser hoher Qualitätsanspruch und die daraus resultierende außerordentliche Qualität unserer Gutachten machen uns zum kompetenter Partner der Justiz und der Ermittlungsbehörden.