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Kinderpornografie

Kinderpornografie & Jugendpornografie

Die Anzahl der Straftaten nimmt zu

Das Internet ist kein neues Phänomen. Es ist längst Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden und entwickelt sich stetig weiter. Doch es hat auch Schattenseiten und diese haben sich mit ausgebreitet und entwickelt. Mittlerweile sind der Besitz und Tausch kinderpornografischer Inhalte ‘Massendelikte’ geworden. Die hohen wachsenden Fallzahlen, aber auch die immer größer werdenden Datenmengen stellen die Ermittlungsbehörden vor große Herausforderungen. Diese liegen im technischen und personellen Bereich. Eine zeitnahe, konsequent strafrechtliche Verfolgung aller Straftaten ist daher ohne Unterstützung externer Sachverständigenbüros kaum noch möglich.
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Delta Forensik ist kompetenter Partner der Ermittlungsbehörden
Wir verfügen nicht nur über das Wissen und Fähigkeit, sichergestellte Rechner und Datenträger IT-forensisch auszuwerten, sondern unterstützen auch Justiz und Ermittlungsbehörden in Fällen von Kinderpornografie oder Kindesmissbrauch:

Bei der Identifizierung und Sicherstellung von Beweismitteln

Bei der Identifizierung von Tätern auf Grundlage IT-forensischer Analysen

Durch die Erstellung von IT-Forensik Gutachten

Unsere Erfahrungen

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit

Auswertungen im kinderpronografischen Zusammenhang, die wesentlich zur Aufklärung der Sachverhalte beigetragen haben

Nachweis von strafbaren Handlungen in zirka % aller Fälle

Hilfe bei der mitunter deutlichen Verringerung der Auswertungszeiten bzw. Verfahrensdauern in ganz Deutschland

Was können wir identifizieren

Anzahl und Art der kinderpornografischen Schriften

Art der vorgenommenen Handlungen

Häufigkeit und Dauer von Missbrauchshandlungen

Häufigkeit und Dauer von strafbaren Handlungen wie Herstellung, Zugänglichmachung, Weitergabe und Bezug von kinderpornografischen Schriften oder dafür vorbereitende Handlungen

Am Tausch kinderpornografischer Schriften beteiligte Dritte

Unsere Erfahrungen

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit

Auswertungen im kinderpronografischen Zusammenhang, die wesentlich zur Aufklärung der Sachverhalte beigetragen haben

Nachweis von strafbaren Handlungen in zirka % aller Fälle

Hilfe bei der mitunter deutlichen Verringerung der Auswertungszeiten bzw. Verfahrensdauern in ganz Deutschland

Unsere Leistungen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte

Wir unterstützen die Justiz und Ermittlungsbehörden – von der Suche nach kinderpornografischen Schriften über die Auswertung von Daten und Nutzungsspuren bis hin zur Erstellung von gerichtsfesten IT-Gutachten.

Erkennung

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Auswertung und Analyse

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Gutachtenerstellung

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1. Auffinden und Erkennen von digitalen Beweisen

Wir suchen nach kinderpornografischen oder in diesem Zusammenhang anderweitig auffälligen Schriften und Inhalten und erfassen Rechnernutzungsspuren – insbesondere in relevanten Anwendungen wie zum Beispiel:

  • Webbrowser (Chrome, Safari, Firefox etc.)
  • E-Mails und deren Clients
  • (Video)-Chat- und Messenger-Programme
  • Peer-to-Peer- und Friend-to-Friend-Tauschbörsen
  • Soziale Netzwerke
  • Cloud-Speicherdienste
  • Nachrichtenboards und Foren im Internet
  • Vorschaubilddatenbanken von Bildbearbeitungsprogrammen und Betriebssystemen

2. Sicherung und Auswertung digitaler Beweise

Wir nutzen ausschließlich gerichtsfeste Forensiktools und selbstentwickelte Prozesse. Damit gewährleisten unsere erfahrenen Experten eine umfassende Auswertung der gefundenen Bilder, Videos und Nutzungsspuren.

Die Ergebnisse unserer Auswertungen

Kategorisierung

Alle relevanten Bilder, Videos und Nutzungsspuren werten wir aus. Dabei identifizieren und kategorisieren wir kinderpornografische Schriften und Inhalte, zum Beispiel nach Alter und Art.

Detaillierte Auflistung

Alle Informationen zu festgestellten kinderpornografischen Schriften sowie zu strafbaren Handlungen listen wir auf, zum Beispiel Zugänglichmachungs-, Verbreitungs-, Weitergabe-, Bezugs- oder Vorbereitungshandlungen.

Missbrauchserkennung

Wir identifizieren Tatmehrheiten und helfen bei der Identifizierung von Tätern und Opfern.
So ermöglichen wir weitere Folgeermittlungen der Behörden.

Altersbestimmung

Es gibt eine klare Abgrenzung von kinderpornografische Schriften zur Jugendpornografie. Um diese identifizieren zu können, müssen die Alterseinstufungen der beteiligten Personen so präzise wie möglich getroffen werden. Dafür ziehen wir die sogenannten Tanner-Stadien zur Orientierung heran.

Kenntnisnachweise

Häufig ist es möglich, die Kenntnis des Computernutzers von festgestellten kinderpornografischen Schriften oder von Vorgängen auf dem Rechner nachzuweisen.

Analyseergebnisse

Unsere Analysen ermöglichen den Gerichtsparteien eine eigene Einschätzung. Sie entscheiden, wie bewusst und gezielt ein Umgang mit kinderpornografischen Schriften stattgefunden hat.

3. Erstellung gerichtsfester Gutachten

In unseren Auswertungen fassen wir die Ergebnisse in einem Gutachten zusammen. Dabei beschreiben wir gerichtsfest und hilfreich den Befund, unsere Einschätzung und unser Vorgehen .

Unsere Kinderpornografie-Gutachten befassen sich dabei nicht nur mit dem Auffinden deliktischer Schriften und Inhalte, sondern beschreiben auch die hiermit im Zusammenhang stehenden Nutzungsspuren, um im idealen Falle Antworten auf die nachfolgenden Fragen zu ermöglichen:

  • Wann und wie sind die Schriften auf den Rechner gelangt?
  • Wann sind gegebenenfalls Schriften an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht worden?
  • Hatte der Nutzer Kenntnis von den Schriften?
  • Hat der Nutzer gezielt nach kinderpornografischen Schriften gesucht?
  • Wer sind die möglichen Mittäter, von denen Schriften bezogen wurden bzw. an die Schriften weitergegeben wurden?
  • Welches Opfer hat der Nutzer möglicherweise selbst missbraucht (wann und wie oft) und dabei den Missbrauch in Bildern oder Videos festgehalten?

.

Die Gütekriterien unserer Gutachten
im Bereich Kinderpornografie

  • Wir gliedern den Befund nach geltenden Gesetzen und berücksichtigen aktuelle Urteile
  • Wir weisen Tatmehrheiten aus, ohne dabei den Sachverhalt juristisch zu bewerten
  • Wir nehmen häufige Einlassungen vorweg
  • Wir gehen mit Wahrscheinlichkeiten hilfreich um
  • Wir drucken kinder- und jugendpornografische Schriften getrennt vom Gutachten in separaten Anhängen ab

Warum ist die Erkennung von Kindesmissbrauch so wichtig?

Sexueller Missbrauch ist ein Angriff auf die ganze Person des jungen Menschen, auf sein Grundvertrauen und seine psychische und körperliche Unverletzlichkeit (Integrität).

Studien zeigen eine große Überschneidung zwischen Missbrauchstätern und Konsumenten von Kinderpornografie. So geben ca. 25% der Konsumenten von Missbrauchsabbildungen an, selbst schon einmal ein Kind missbraucht zu haben*.

*Mikado Studie, Module Mik1, Mik4, A1, DO1, DO2, 2015

Ist Pädophilie dasselbe wie Pädokriminalität?

Pädophilie und Pädokriminalität ist nicht dasselbe! Nicht jeder Pädophile wird zum Täter und nicht jeder Mensch, der Kinder missbraucht, ist pädophil.

Pädophilie ist wie andere Paraphilien eine schicksalhafte Ausprägung der Sexualpräferenz, die keinerlei Rückschlüsse auf das tatsächliche Sexualverhalten eines Betroffenen zulässt.

Pädokriminalität dagegen bezeichnet das kriminelle Verhalten im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie.

Pädosexualismus bezeichnet eine Ideologie, die von der Möglichkeit einvernehmlicher Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen ausgeht und für die Legalisierung solcher Kontakte eintritt.

Wie lässt sich belegen, dass ein Computernutzer Kenntnis von gefundenen kinderpornografischen Schriften hat?

Hier geht es um Wahrscheinlichkeit und Plausibilität. In unseren Gutachten weisen wir dafür unter anderem aus, wenn kinderpornografische Schriften:

  • in sehr großer Anzahl vorliegen oder einen hohen Prozentsatz innerhalb anderer Bild- und Videodateien einnehmen,
  • nachweislich dem Nutzer am Bildschirm angezeigt wurden,
  • auf mehreren Datenträgern in unterschiedlichsten Ablageorten bzw. in mehreren Backups liegen,
  • über einen längeren Zeitraum (evtl. über mehrere Rechnergenerationen) erstellt und kopiert wurden,
  • aus einschlägigen Quellen oder über mehrere unterschiedliche Rechner, Kanäle und Programme bezogen wurden oder in Chats bzw. E-Mails angefordert bzw. kommentiert wurden,
  • regelmäßig, immer zu bestimmten Zeiten, sofort nach dem Anmelden oder parallel zu anderen dem Nutzer zuzuordnenden Aktionen bezogen, weitergegeben oder zugänglich gemacht wurden,
  • leicht zugänglich sind, in eindeutig benannte Ordner sortiert oder in Ordnern mit Privatfotos oder eigenen Dokumenten abgelegt wurden,
  • gezielt gesucht, bearbeitet, zusammengefasst, in andere Dokumente eingebunden, verschleiert oder verschlüsselt wurden,
  • auf CD / DVD gebrannt bzw. auf externe Datenträger kopiert wurden.

Kompetenz im Bereich IT-forensischer Auswertungen

Wir führen kriminalistische Untersuchungen von IT-Systemen durch, um digitalen Missbrauch zu dokumentieren und Beweise zu sichern.
Wir halten alle Qualitätsstandards in diesem Bereich ein.
Wir greifen ausschließlich auf gerichtsfeste Forensiktools zurück.
Unser hoher Qualitätsanspruch und die daraus resultierende außerordentliche Qualität unserer Gutachten machen uns zum kompetenter Partner der Justiz und der Ermittlungsbehörden.